Aktenzeichen 5 StR 390/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:081116B5STR390.16.0
RCN:
RCN2NV8B7G5ACKPXTD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.11.2016

Strafverurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden wegen Mordes: Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Tatopfers; Annahme besonders schwerer Schuld in den Urteilsgründen

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