Markenbeschwerdeverfahren - "PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool" – rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht – die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft Gesetzes eintreten – zur Statthaftigkeit der Beschwerde – zur Beschwerdefrist – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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