Aktenzeichen 2 StR 308/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:160823B2STR308.22.0
RCN:
RCN2N5TCT88UBGSUXL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.08.2023

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.08.2023

Hauptverhandlung in Strafsachen: Wiedereintritt in die Beweisaufnahme nach Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten

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