Aktenzeichen AN 9 S 15.00623

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VG Ansbach: Entscheidung vom 04.05.2015

Asylbewerber, Baugenehmigung, Nachbarschutz, Wohngebiet, Wohnhaus, Wohnnutzung, Asylbewerberunterkunft, Gemengelage, Gebietsprägungserhaltsanspruch, Brandschutznachweis, Prüfsachverständigenbescheinigung

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