Aktenzeichen IV R 40/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2018:U.251018.IVR40.16.0
RCN:
RCN2LZRXJRNV459S3X

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.10.2018

(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.10.2018 IV R 35/16 - Gewinn aus der Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten Unterschiedsbetrags unterliegt auch bei Betriebsaufgabe der Gewerbesteuer; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)

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