Aktenzeichen 5 Ca 507/23

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RCN2KZZCKZ7NY5GNQZ

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ArbG München: Entscheidung vom 19.06.2023

Wertfestsetzung, Klageantrag, Nichtvermögensrechtliche Ansprüche, Rechtsmittelbelehrung, Arbeitsgerichtsgesetz, Personalakten, Gegenstandswert, Elektronischer Rechtsverkehr, Auskunftsanspruch, Persönlichkeitsrecht, Wert des Beschwerdegegenstandes, Vertretungsberechtigte Personen, Elektronische Form, Vergleichsmehrwert, Auskunftsbegehren, Einlegung der Beschwerde, Elektronisches Dokument, Dsgvo, Qualifizierte elektronische Signatur, Juristische Person des öffentlichen

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