Aktenzeichen X ZR 41/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:210616UXZR41.15.0
RCN:
RCN2KZHNERKDPFQJ2F

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.06.2016

Verpflichtung einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens errichteten Gesellschaft zur Leistung von Prozesskostensicherheit; Auferlegung der Rechtsmittelkosten bei Obsiegen im Rechtsmittelverfahren - Prozesskostensicherheit

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