(Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen - Regelbedarfsstufe 1 oder Regelbedarfsstufe 3 - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - Mehrbedarf an Bekleidung und Schuhen - Abgeltung durch § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 - Inkontinenzartikel - Abdeckung über die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung - Abzug einer Warmwasserpauschale bis 31.12.2010 - Allgemeinstromkosten als Kosten der Unterkunft)
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