Aktenzeichen AN 5 K 15.00241

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RCN:
RCN2GXK99YJTR94CD4

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VG Ansbach: Urteil vom 18.06.2015

Freizügigkeitsrecht, Verlust, Handeltreiben, Betäubungsmittel, Beihilfe, Drogensucht, Raub, Ausländerrecht, Gesamtfreiheitsstrafe, Abschiebung, Ausreiseverpflichtung, Befristungsentscheidung, Raubüberfall, Rauschgiftsucht, Ermessensentscheidung, Herkunftsstaat, Bundesgebiet, Grundinteresse, Wiederholungswahrscheinlichkeit, Drogentherapie, Wiederholungsgefahr, Abschiebungsandrohung, Gefahrenprognose, Unanfechtbarkeit, Entzugstherapie

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