Aktenzeichen II ZB 32/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:110521BIIZB32.20.0
RCN:
RCN2GP6D73Y5XELXXE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.05.2021

Vereinsrecht: Berufung auf die negative Publizität des Vereinsregisters durch den vom bisherigen Vorstand beauftragten Rechtsanwalt

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