Aktenzeichen 5 StR 199/11

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RCN:
RCN2FMLETRBV92HB6N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.06.2011

(Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Unterbringungsentscheidung in einem freisprechenden Wiederaufnahmeurteil nach 17-jährigem Strafvollzug)  

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