Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 17.07.2019
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 81, 83 Abs 2 Nr 6, Abs 5 des sächsischen Strafvollzugsgesetzes (juris: StVollzG SN) - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
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