Aktenzeichen KVR 66/08

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RCN2EV9PDC6H9HDV9A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2010

(Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen Wasserversorgung: Anforderungen an das Merkmal der Gleichartigkeit; Nachweis der den ungünstigeren Preis rechtfertigenden Gründe; Feststellung eines rückwirkenden Preismissbrauchs - Wasserpreise Wetzlar) 

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