Aktenzeichen Au 3 K 15.9

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RCN2EMD2RBYBXAY3TM

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VG Augsburg: Urteil vom 15.09.2015

Anrechnung einer Prüfungsleistung, Ablehnung, wesentlicher Unterschied, Gleichbehandlungsgrundsatz, Erworbene Kompetenzen Lernergebnisse

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