Aktenzeichen X ARZ 292/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:230816BXARZ292.16.0
RCN:
RCN2DSCCF6FCHZF4BG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.08.2016

Wahrnehmung der Aufgaben eines Vorsitzenden eines Senats bei Zuweisung zum Senat mit 25 Prozent der Arbeitskraft

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