Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute theoretische und praktische Prüfung, hinreichende Erfolgsaussichten (bejaht), Anhaltspunkte für die Annahme, dass dem Bewerber die erforderliche Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse B fehlen könnte (offen gelassen), Erhalten der Befähigung durch Fahrpraxis mit einem fahrerlaubnisfreien Kfz (verneint), Befähigungszweifel allein aufgrund einer fahrerlaubnislosen Zeit von gut 10 Jahren (offen gelassen)
Öffnen