Aktenzeichen V R 21/10

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RCN2CALA6VS4FEKCKU

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.07.2011

(Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - Maßgeblichkeit der Jahressteuererklärung - Herstellung eines Gebäudes - Verhältnis von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuerfestsetzung - Keine allgemeine Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften - Anwendbarkeit des § 127 FGO)

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