Aktenzeichen 25 W (pat) 546/11

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RCN:
RCN2BQ2WXKBVJMJQ24

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 29.10.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "Timolopt/CHIBRO-TIMOPTOL/TIMOPTOL" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr – zur mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens – zur Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – zur rechtserhaltenden Benutzung - Veränderung des kennzeichnenden Charakters eines Zeichens durch Hinzufügung eines weiteren kennzeichnungskräftigen Zeichenbestandteils - zum Verkehrsverständnis als Haupt- und Zweitmarke

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