Aktenzeichen 3 StR 398/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080322B3STR398.21.0
RCN:
RCN2AXXS99DMVWVKU8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2022

Strafzumessung: Berücksichtigung drohender anwaltsgerichtlicher Sanktionen

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