Aktenzeichen 65 T 2529/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN2AP2R33RZZNFNLW

Verknüpfte Entscheidungen

LG Landshut: Entscheidung vom 09.09.2021

Beschwerde, Gefahrenabwehr, Straftat, Vorhaben, Ausbau, Berichterstattung, Fahrtrichtung, FamFG, Ingewahrsamnahme, Hund, Feststellung, form, Freiheitsanspruch, Kostenentscheidung, konkrete Gefahr, ultima ratio, Freiheit der Person

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