Aktenzeichen 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111121.2bvr051609
RCN:
RCN2ADNTC8RPWNUMUB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 21.11.2011

Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. "Dosenpfandes" (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte

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