Aktenzeichen 1 BvL 13/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:lk20120906.1bvl001312
RCN:
RCN2A8GU7U6VJ7QET4

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 06.09.2012

Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach "Humanmedizin" - Unzulässigkeit der Richtervorlage bei unzureichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (insb Möglichkeit der Zulassung über Härtefallklausel) sowie der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen

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