Aktenzeichen XI ZR 299/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:310320BXIZR299.19.0
RCN:
RCN2A85T4MLF45ARVZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.03.2020

Grundpfandrechtlich gesicherter Immobiliardarlehensvertrag: Klarheit und Verständlichkeit der Widerrufsinformation bei beispielhafter Aufzählung von Pflichtangaben

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