(Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle einer zuvor bestehenden Sonderbedarfszulassung iS des § 96 SGG - Frist für Einlegung eines Drittwiderspruchs - kein Beteiligtenwechsel mit Klageänderung bei Fortführung der Berufsausübungsgemeinschaft)
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