Aktenzeichen M 1 E 22.370

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RCN:
RCN2954U3C92NR9LHA

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VG München: Entscheidung vom 05.08.2022

Abstandsflächen, Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint), Einstweilige Anordnung, Gebot der Rücksichtnahme

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