Aktenzeichen 2 MV 18/22

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RCN:
RCN28YN2APQJMVK7DM

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Urteil vom 29.06.2022

Zum Informationsrecht der Mitarbeitervertretung im Falle der Anteilsveräußerung („share deal“) von einem kirchlichen an einen weltlichen Gesellschafter.

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