Aktenzeichen 2 StR 526/14

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RCN:
RCN28Y5CQE964DFLE2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.05.2015

Richterablehnung in Strafsachen: Befangenheit eines Strafkammervorsitzenden bei Fragen zu Strafmaßvorstellungen des Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung an eine Auskunftsperson und vor Ende der Beweisaufnahme

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