Aktenzeichen Au 5 S 15.249

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RCN:
RCN28ERMSQR56G7MP5

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VG Augsburg: Entscheidung vom 30.06.2015

Vorläufiges Rechtsschutzverfahren, Baugenehmigung, Nachbarinteresse, Nutzungsänderung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Landwirtschaftsfläche, Geruchsimmissionsrichtlinie, Immissionsprognose, Nachbarrechtsbehelf, Unbedenklichkeit, Bebauungszusammenhang, Rücksichtnahmegebot, Innenbereich, Abstandsberechnung, Tierhaltung, Nebenbestimmung, Zumutbarkeitsgrenze

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