Aktenzeichen I R 42/11

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 04.12.2012

(Aktivierung des Tantiemeanspruchs des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA - trotz Gewerbesteuerbefreiung der KGaA keine Gewerbeertragskürzung beim persönlich haftenden Gesellschafter nach § 9 Nr. 2b GewStG - Ermittlung des Gewinnanteils des persönlich haftenden Gesellschafters durch Betriebsvermögensvergleich - Erstreckung der Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer auf die Vermietungstätigkeit der Besitzpersonengesellschaft)

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