Aktenzeichen 8 A 20.40006, 8 A 20.40007

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ECLI:
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RCN:
RCN27JDM9E5THGTEHS

Verknüpfte Entscheidungen

VGH München: Urteil vom 22.02.2022

Planfeststellung, nachträgliche Lärmsanierung, Lärmschutzwand, Präklusion, Abwägungsgebot, Zufahrt und Sichtbezug, baurechtlich nicht genehmigter Autohandel, Alternativlösungen

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