Aktenzeichen V R 47/19 (V R 33/17), V R 47/19, V R 33/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.240620.VR47.19.0
RCN:
RCN27ANARXUHPXYER9

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 24.06.2020

Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

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