Aktenzeichen 4 U 347/21

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RCN:
RCN273MG8V6TDVW7E6

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OLG Nürnberg: Urteil vom 29.11.2023

Personenbezogene Daten, Auskunftsanspruch, Personaldatenverarbeitung, Rechtsmißbrauch, Dsgvo, Klageantrag, Personalakten, Abänderung, Streitwertfestsetzung, Hilfsantrag, Berufungsschrift, nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Streitwertbestimmung, Aufrechnung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtsmittelbeklagte, Rechtsmittelkläger, Verweisung des Rechtsstreites, Verarbeitung personenbezogener Daten, Berufungsbeklagter

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