Aktenzeichen 22 C 21.2470

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RCN:
RCN26M9T3QZLU3HE2X

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VGH München: Entscheidung vom 01.02.2022

Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, Verweisung an die Zivilgerichtsbarkeit, Vertrag zwischen einem Privaten und einer Gebietskörperschaft über den Verkauf eines Grundstücks im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Einzelhandelsmarktes entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans

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