Aktenzeichen 12 C 22.767

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RCN26H5JBZ4SMHTW7J

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VGH München: Entscheidung vom 09.01.2023

Rückforderung von BAföG-Leistungen, Beratungspflicht des Leistungsverpflichteten, Sperrwirkung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II

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