Aktenzeichen 1 StR 226/13

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RCN25TMVG53VT8M84Q

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.06.2013

Strafzumessung bei Schenkungssteuerhinterziehung: Anforderungen an "grober Eigennutz" des Täters als Voraussetzung der Annahme eines besonders schweren Falls

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