Aktenzeichen VI R 9/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2021:U.120721.VIR9.19.0
RCN:
RCN25KZ7HYQC98NE5Q

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.07.2021

Erste Tätigkeitsstätte einer Mitarbeiterin des allgemeinen Ordnungsdienstes nach neuem Reisekostenrecht

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