Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit - hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin" - wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren - unzureichende fachgerichtliche Erörterung einer Irreführung oder sachlichen Unangemessenheit der beanstandeten Werbung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
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