Aktenzeichen IX ZR 248/12

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ECLI:
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RCN:
RCN258STAG8R3J7343

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.11.2013

Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer erst künftig fällig werdenden Forderung aus einer Pensionszusage der später insolventen GmbH & Co. KG zugunsten eines ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer

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