Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage für Verkauf bisheriger Unterkunft - keine Wohnungsbeschaffungs- oder Umzugskosten - Vermögensberücksichtigung - kein Wertungswiderspruch zu § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 - keine Zusicherung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
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