Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, Nichtbearbeitung von Vorgängen sowie vollendeter und versuchter Beihilfebetrug durch Polizeibeamtin, Zu Milderungsgründen (insbes. Entgleisung während einer negativen inzwischen überwundenen Lebensphase, erheblich verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB, lange Verfahrensdauer)
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