Aktenzeichen V ZB 9/13

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RCN:
RCN243VD9TAB78WFR9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.10.2013

Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache abgefassten Vollmacht des ausländischen Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten

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