Aktenzeichen 1 BvR 1909/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190408.1bvr190918
RCN:
RCN23WAVFMVCZ8YHC2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.04.2019

Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung - hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (erstinstanzliches Urteil sowie Verwaltungsentscheidungen)

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