Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung - hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (erstinstanzliches Urteil sowie Verwaltungsentscheidungen)
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