Aktenzeichen M 10 K 16.4718

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ECLI:
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RCN:
RCN22NVJ9LHFZ6HWUN

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VG München: Entscheidung vom 01.08.2017

Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Erbringung eines Dichtheitsnachweises für bestehende private Entwässerungsleitungen

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