Aktenzeichen 2 BvR 1124/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101113.2bvr112410
RCN:
RCN22C3R6UFEZCSFQD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 13.11.2010

Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung wegen Verweigerung der Auskunft über IP-Adresse - Auskunftsverlangen aufgrund der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 StPO - Rüge eines Eingriffs in Art 2 Abs 1 GG iVm Art 10 Abs 1, Abs 2 GG - Unzureichende Substantiierung sowohl hinsichtlich eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art 10 GG als auch einer eventuellen Rechtfertigung

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