Aktenzeichen XII ZB 444/11

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RCN22A7VREMAXARN52

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2012

Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen Aussetzungsantrag; Verfahrensaussetzung ohne gleichzeitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; Nachprüfbarkeit des Vorliegens eines Aussetzungsgrundes durch das Beschwerdegericht

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