Bundesverfassungsgericht
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Neuregelung mit Wirkung spätestens vom 01.07.2021 zu treffen
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