§ 210a VVG

Elektronische Transportversicherungspolice

Der Urkunde nach § 4 oder § 55 gleichgestellt ist eine elektronische Transportversicherungspolice nach § 365a des Handelsgesetzbuchs.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024 03:15

G. Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 11.4.2024 I Nr. 119


Alte Fassungen (a.F.) zu § 210a VVG:
Fassung bis Synopse Archiv
31.03.2023 Synopse Alte Version laden.

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