§ 184 VVG

Abwendung und Minderung des Schadens

Die §§ 82 und 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 27. April 2024 03:15

G. Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 11.4.2024 I Nr. 119

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