Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 24.6.2022 I 959
G. Neugefasst durch Bek. v. 3.3.2010 I 254;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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27.05.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
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