§ 128c SGB XII

Art und Höhe der Bedarfe

Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 2 sind

1.
Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und abweichende Regelsatzfestsetzung,
2.
Mehrbedarfe nach Art und Höhe,
3.
einmalige Bedarfe nach Art und Höhe,
4.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach
a)
Beiträgen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
b)
Beiträgen für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
c)
Beiträgen, die auf Grund des Zusatzbeitragssatzes nach dem Fünften Buch gezahlt werden,
d)
Beiträgen für eine private Krankenversicherung,
e)
Beiträgen für eine soziale Pflegeversicherung,
f)
Beiträgen für eine private Pflegeversicherung,
5.
Beiträge für die Vorsorge, getrennt nach
a)
Beiträgen für die Altersvorsorge,
b)
Aufwendungen für Sterbegeldversicherungen,
6.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe, getrennt nach
a)
Schulausflügen,
b)
mehrtägigen Klassenfahrten,
c)
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
d)
Schulbeförderung,
e)
Lernförderung,
f)
Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
7.
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, getrennt nach Leistungsberechtigten,
a)
die in einer Wohnung
aa)
allein leben,
bb)
mit einem Ehegatten oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
cc)
mit Verwandten ersten und zweiten Grades zusammenleben,
dd)
in einer Wohngemeinschaft leben,
b)
die in einer stationären Einrichtung oder in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten
aa)
allein leben,
bb)
mit einer oder mehreren Personen zusammenleben,
8.
Brutto- und Nettobedarf,
9.
Darlehen getrennt nach
a)
Darlehen nach § 37 Absatz 1 und
b)
Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften nach § 37a.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 02:38

G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 22.12.2023 I Nr. 408


Alte Fassungen (a.F.) zu § 128c SGB XII:
Fassung bis Synopse Archiv
23.01.2020 Synopse
03.01.2020 Synopse

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

Urteile zu § 128c SGB XII

Noch kein Urteile verknüpft.

Nutzen Sie unsere Suche.

Tags

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Struktur

Loading...

Aktionen

Lesezeichen: CTRL+D

Aktionen
Zitieren mit Quelle:

TextmarkerBETA

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.